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19.12.2004
Neu eingestellt: Urteil des AG Würzburg, Urteil vom 29.04.2004, Az.: (unbk)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung (insb.
für Art, Form, Umfang und Preis der Leistung).
19.12.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Westerburg, Urteil vom 10.05.2004, Az.: (unbk)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung (insb.
für Art, Form, Umfang und Preis der Leistung).
19.12.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Singen, Urteil vom 04.05.2004, Az.: 1 C 137/03
Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung (insb.
für Art, Form, Umfang und Preis der Leistung)
19.12.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Schwetzingen, Urteil vom 02.07.2004, Az.: 2 C 257/03
Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung (insb.
für Art, Form, Umfang und Preis der Leistung)
18.12.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Reutlingen, Urteil vom 23.02.2004, Az.: 3 C 2506/03
1. Ist bei einem Einzelverbindungsnachweis die Zielrufnummer um die letzten drei
Stellen verkürzt dargestellt, so hat der Netz-Betreiber die Pflicht, die
vollständigen Daten offenzulegen. Tut er dies nicht, genügt er nicht seiner Beweispflicht.
18.12.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Neustadt a. Rbge., Urteil vom 24.03.2004, Az.: (unbk.)
1. Eine Abtretungsvereinbarung ist nicht bestimmt genug, wenn "Forderungen abgetreten
werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden" und ist somit ununwirksam.
18.12.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Krefeld vom 16.03.2004 - Az.: 79 C 682/03
Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung (insb.
für Art, Form, Umfang und Preis der Leistung)
18.12.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Ebersberg vom 25.05.2004 - Az.: (unb.)
1. Eine Abtretungsvereinbarung ist bestimmt genug, wenn "Forderungen abgetreten
werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden" und ist somit unwirksam.
14.07.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Cottbus vom 30.04.2004 - Az.: (noch unb.) Der Netzbetreiber trägt
das Mißbrauchsrisiko einer Mehrwertdiensterufnummer. Er hat im
Zweifel zu beweisen, daß die Einwahl nicht durch einen Dialer
erfolgte.
14.07.2004 Neu eingestellt: Urteil des LG Konstanz vom 28.04.2004 - Az.: 11 S 3/04 E 1. Der Anscheinsbeweis der Richtigkeit einer Telefonrechnung wird durch eine erhebliche Anzahl an Verbindungen, daß die sinnvolle Nutzung von Mehrwertdiensten nicht oder kaum möglich war, erschüttert. (vorliegender Fall: Vielzahl von Verbindungen kürzer als 20 Sekunden, selbe 0190-Rufnummer) 2. Der Anscheinsbeweis kann durch glaubhafte, nachvollziehbare Angaben des Beklagten über einen heimlich installierten Dialer erschüttert werden. 3. Anbieter ist detailiert
beweispflichtig für Vertragsschluß mit Wissen und Wollen
des Nutzers.
14.07.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Elmshorn vom 16.04.2004 - Az.: 53 C 73/03 1. Der Verbraucher ist detailiert beweispflichtig, wenn er bereits gezahlte Telefongebühren für Internet- und Mehrwertdienste-Verbindungen nach § 812 BGB rückzufordern begehrt. 2. Ein Sachverständigengutachten,
daß eine unbemerkte, betrügerische Dialer-Einwahl "nicht
ausschließt", genügt nicht als Beweis dieser Tatsache.
14.07.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Dorsten vom 28.01.2004 - Az.: 3 C 365/04 Der Anbieter ist detailiert
beweispflichtig für das Zustandekommen des Vertrages sowie die
in Anspruch genommene Dienstleistung.
14.07.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG München vom 11.08.2003 - Az.: 131 C 1091/03 Hinweis: Das Urteil ist durch Klagerücknahme der Klägerseite nicht mehr existent. Der Verbraucher muß
den Anscheinsbeweis der Richtigkeit eines Einzelverbindungsnachweises
detailiert erschüttern. Dazu ist lediglich das Vorbringen, auf
dem PC befinde sich ein unbekannter - zum Zeitpunkt des Prozesses bereits
gelöschter - Icon, der vermutlichfür die Verbindungen ursächlich
war, nicht geeignet. Vielmehr ist die Kausalität eines vermeintlich
betrügerischen Dialers für den Verbindungsaufbau darzulegen.
09.07.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Gießen vom 04.05.2004 - Az.: 44 C 22/04 1. Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist somit unwirksam. 2. Eine Abtretungsvereinbarung ist nichtig wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot, wenn ein Inkassounternehmen vom Provider Einzelverbindungsdaten ohne Einwilligung des Kunden und ohne vertragliche Klärung erhält (§§ 134 BGB, 206 StGB, 85 TKG). 3. Anbieter ist detailiert beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung. 4. Legt der Netz-Betreiber
keine technische Überprüfung nach § 16 TKV vor, trotzdem der Kunde diese
verlangt, hat er keinen Anspruch auf Zahlung der angefallenen Telefon-Entgelte.
Neu eingestellt: Urteil des AG Paderborn vom 29.04.2004 - Az.: 58 C 654/03 1. Anbieter ist detailiert beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung. 2. Angesichts des in letzter
Zeit festzustellenden erheblichen Missbrauchs von Dialern kann von keinem
Beweis der ersten Anscheins für die Richtigkeit der Telefonrechnung
ausgegangen werden - selbst dann nicht, wenn die streitgegenständliche
Rufnummer normalerweise per Telefon und nicht per Computer-Dialer angerufen
wird.
Neu eingestellt: Urteil des AG Frankfurt (Oder) vom 28.04.2004 - Az.: 2.5 C 83/04 1. Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist somit unwirksam. 2. Anbieter ist detailiert
beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
04.06.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Königswinter vom 30.04.2004 - Az.: 10 C 136/03 1. Einzelne Mehrwertdiensteanbieter müssen durch den Kläger nicht namhaft gemacht werden. 2. Verbraucher muß darlegen, daß Verbindung über einen Dialer zustande kam. 3. Anfechtender muß
die Umstände, die eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
rechtfertigen, beweisen.
04.06.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Berlin-Mitte vom 28.04.2004 - Az.: 15 C 372/03 1. Klage muß insoweit substantiiert sein, als daß angewählte Rufnummern vollständig und nicht mit durch "X" ersetzten Endziffern angegeben werden. 2. Anbieter ist beweispflichtig
für die Inanspruchnahme der Leistung.
04.06.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Köln vom 27.04.2004 - Az.: 124 C 482/03 1. Eine Abtretungsvereinbarung
genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen
abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist
somit unwirksam.
09.05.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Aue vom 19.12.2003 - Az.: 1 C 1005/03
1. Beantragt ein Anschluss-Inhaber bei Vertragsabschluß eine verkürzte Rufnummern-Speicherung, ist der Netz-Betreiber weder technisch in der Lage noch berechtigt, eine Speicherung der vollständigen Rufnummern vorzunehmen.
09.05.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG München vom 08.11.2003 - Az.: 131 C 1091/03
1. Ist objektiv eine Verbindung zustandegekommen, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dies mit Wissen
und Wollen des Anschluss-Inhabers geschehen ist.
06.05.2004 Neu eingestellt: Urteil des LG München I vom 18.03.2004 - Az.: 27 O 15933/03
1. Es ist allgemein bekannt, dass Erotik-Service-Leistungen entgeltpflichtig sind. Es ist daher unerheblich, ob dem Telefon-Kunden
bei der Einwahl ausdrücklich bewusst war, dass es sich um eine 0190er-Rufnummer handelte.
05.05.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Hamburg-Barmbek vom 07.04.2004 - Az.: 816 C 332/03
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
05.05.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Neumünster vom 08.04.2004 - Az.: 32 C 1826/032
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
05.05.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Frankfurt a.M. vom 09.01.2004 - Az.: 32 C 2159/03 - 72
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
05.05.2004 Neu eingestellt: Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.04.2004 - Az.: 1 U 235/03
Ein Telefon-Anschlussinhaber, dessen Telefon mit einer Sperrvorrichtung gegen 0190-Rufnummern ausgestattet ist,
haftet grundsätzlich nicht für Verbindungen zu 0190-Rufnummern, die Dritte unter Überwindung der Sperrvorrichtung
von seinem Anschluss aus hergestellt haben.
25.04.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Elmshorn vom 26.03.2004 - Az.: 57 C 143/03
Ein Telefonanschluss-Inhaber, der selber als Kläger auftritt und eine Rückzahlung begehrt, ist dafür beweispflichtig, dass zwischem ihm und dem Netz-Betreiber kein Vertrag zustande gekommen ist.
25.04.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Mainz vom 06.11.2003 - Az.: 86 C 188/03
1. Beantragt ein Telefonanschluss-Inhaber bei Vertragsabschluß eine verkürzte Rufnummern-Speicherung, ist der Netz-Betreiber weder technisch in der Lage noch berechtigt, eine Speicherung der vollständigen Rufnummern vorzunehmen.
25.04.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Westerstede vom 20.02.2004 - Az.: 28 C 848/03 (II)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
25.04.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Dortmund vom 18.03.2004 - Az.: 108 C 14516/03
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
25.04.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Celle vom 20.02.2004 - Az.: 15a/ 13 C 2197/03 (8)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
25.04.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Krefeld vom 10.03.2004 - Az.: 80 C 443/03
Legt der Netz-Betreiber keine technische Überprüfung nach § 16 TKV vor, trotzdem der Kunde diese verlangt, hat er keinen Anspruch auf Zahlung der angefallenen Telefon-Entgelte.
02.04.2004 Neu eingestellt: Urteil des LG Mannheim vom 19.03.2004 - Az.: 7 O 47/04
1. Ein Webseiten-Betreiber, der kostenpflichtige Inhalte mittels Dialer anbietet und dessen Zielgruppe
(nahezu) ausschließlich Kinder und Jugendliche sind, muss von Anfang an über die maßgeblichen Umstände
(inbs. den Preis) aufklären.
27.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des BGH vom 04.03.2004 - Az.: III ZR 96/03
1. Der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlußinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Einwahlprogramms (sogenannter Dialer) in einen Computer, das für den durchschnittlichen Anschlußnutzer unbemerkbar die Verbindungen in das Internet über eine Mehrwertdienstenummer herstellt, sofern der Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat (Rechtsgedanke des § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV).
27.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG München vom 17.02.2004 - Az.: 122 C 307/04 Es besteht eine detailierte
Darlegungspflicht, welche Leistung in Anspruch genommen wurde und welche
Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
06.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Crailsheim vom 27.02.2004 - Az.: 4 C 554/03 1. Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist somit unwirksam. 2. Anbieter trägt Darlegungs- und Beweislast für Vertragsschluss. 3. Beweis des ersten Anscheins
für Richtigkeit des Verbindungsnachweises gilt nicht wegen der
bekannten Möglichkeit des Missbrauchs durch unbemerkte Dialer;
Darlegung der Kenntnisnahme des Preises vor Verbindungsaufbau ist notwendig.
06.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Heidelberg vom 19.02.2004 - Az.: 21 C 482/03 Eine Abtretungsvereinbarung
genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn
"Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben
werden", und ist somit unwirksam.
06.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Rockenhausen vom 18.02.2004 - Az.: 2 C 859/03 1. Darlegungs- und Beweislast des Anbieters für Vertragsschluss 2. Entgelt von mehr als 4
Euro pro Minute für Telefondienstleistung ist sittenwidrig hoch.
06.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Frankfurt am Main vom 13.02.2004 - Az.: 32 C 3099/03 Substantiierte Darlegungs-
und Beweislast des Netzbetreibers hinsichtlich Art und Umfang der in
Anspruch genommenen Leistung
06.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Krefeld vom 11.02.2004 - Az.: 71 C 472/03 Substantiierte Darlegungs-
und Beweislast des Netzbetreibers hinsichtlich Zustandekommen des Vertrages
und Kenntnis des Verbindungspreises.
06.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Braunschweig vom 11.02.2004 - Az.: 113 C 5320/03 Es besteht eine detailierte
Darlegungspflicht, welche Leistung in Anspruch genommen wurde und welche
Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
06.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Brilon vom 28.01.2004 - Az.: 2 C 859/03 1. Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist somit unwirksam. 2. Ein mit "Einzelverbindungsübersicht"
überschriebener Ausdruck einer Bildschirmanzeige ist als Beweis
nicht geeignet. Denn der Anscheinsbeweis für die Richtigkeit gilt
nur, wenn es sich bei dem Dokument um eine Aufzeichnung handelt, die
den technischen Vorgang wiedergibt und zudem vollständig die Verbindungen
unter Angabe der Zielrufnummern enthält. Diese Voraussetzungen
erfüllt ein solcher Bildschirm-Ausdruck nicht.
06.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Lübeck vom 19.11.2003 - Az.: 31 C 3099/03 Nach Löschung der Festplatte
die bloße Behauptung, ein Dialer habe sich unbewußt eingewählt,
ohne weitere Nachweise zu erbringen, widerlegt nicht den Beweis de
06.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Dillenburg vom 22.12.2003 - Az.: 5 C 559/03 Anforderung an Einzelverbindungsnachweis
nach § 14 S. 3 TKV: Quelle des Gesprächs, Beginn, Ende, Dauer,
gekürzte Zielrufnummer; genauere Produktbezeichnung nicht notwendig.
06.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Jena vom 15.10.2003 - Az.: 28 C 615/03 1. Verbraucher ist beweispflichtig für unbewußten Verbindungsaufbau mittels eines Dialers 2. Der die Dienste in Anspruch
nehmende Teilnehmer ist für die Sicherheit des eigenen Rechners
und den Schutz vor illegalen Dialern genauso selbst verantwortlich,
wie er sich selbst vor Computerviren, Würmern und Trojanern schützen
muss.
06.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Elmshorn vom 04.08.2003 - Az.: 59 C 83/03 Behauptung oder sogar Beweis,
das ISDN-Modem des PC sei zum Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus zur Reparatur
gewesen, genügt nicht, um zu beweisen, dass die Verbindung nicht
aufgebaut wurde.
05.03.2004 Neu eingestellt: Urteil des Bundesgerichtshofes:
Neu eingestellt: Urteil des AG Würzburg vom 06.08.2003 - Az.: 11 C 745/03 1. Allein der Einzelverbindungsnachweis
ist kein Anscheinsbeweis für den Nachweis der erbrachten Leistung.
16.02.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Dorsten vom 20.01.2004 - Az.: 8 C 293/03 Computernutzer ist verantwortlich
für unbemerkt installierte Dialer auf dem eigenen PC; Verbindungsaufbau
muß überwacht werden.
16.02.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Achim vom 14.10.2003 - Az.: 8 C 293/03 Bestätigung der Obliegenheit
des Kunden, Einwendungen gegen eine falsche Telefonrechnung zu erheben.
16.02.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Warendorf vom 22.01.2004 - Az.: 5 C 637/03 1. Der Netzbetreiber ist
in vollem Umfang beweispflichtig für das Zustandekommen des Vertrages.
16.02.2004 Neu eingestellt: Urteil des LG Bielefeld vom 15.07.2003 - Az.: 21 S 170/03 Spezifizierte Angaben bezüglich
des Verbindungsumstände legen einen Verbindungsaufbau schlüssig
dar.
16.02.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Borken vom 14.08.2003 - Az.: 12 C 130/03 1. Anscheinsbeweis der Richtigkeit des technischen Verbindungsaufbaus wird durch die vage und unbestimmte Möglichkeit des ungewollten Verbindungsaufbaus nicht erschüttert. 2. Nichtanwahl von 0190-Rufnummern
über längere Zeit läßt nicht den Schluß zu,
daß solche Verbindungen mit hoher Wahrscheinlichkeit jetzt nicht
gewählt worden sind. 02.02.2004 Neu eingestellt: Urteil des LG Mönchengladbach vom 12.12.2003 - Az.: 2 S 116/03
1. Der Telefon-Kunde ist für die Tatsache, dass die Verbindung durch einen illegalen 0190-Dialer ungewollt hergestellt wurde, beweispflichtig.
31.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Duisburg vom 09.01.2004 - Az.: 71 C 5094/03
Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
31.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des AG Viersen vom 20.01.2004 - Az.: 17 C 304/03
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
31.01.2004 Neu eingestellt:
Ab morgen, dem 1. Februar 2004, tritt Art. 2 des "Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauches von 0190/0900er-Mehrwertdienstrufnummern" in Kraft.
22.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Villingen-Schwenningen vom 10.11.2003 - Az.: 5 C 474/03
22.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Itzehoe vom 03.07.2003 - Az.: 87 C 276/03
Der pauschale Hinweis des Telefon-Kunden auf eine mögliche Verbindungsherstellung durch ein ungewolltes Dialer-Programm
ist nicht ausreichend.
22.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Dortmund vom 06.01.2004 - Az.: 123 C 13483/03 He
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
22.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Dortmund vom 06.01.2004 - Az.: 107 C 13053/03 He
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
22.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Meißen Urteil vom 28.11.2003 - Az.: 3 C 0601/03
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
22.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Osterholz-Scharmbeck vom 15. Januar 2004 - Az.:4 C 921/03
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
18.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Backnang vom 03.11.2003 - Az.: 6 C 465/03
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
18.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Ribnitz-Damgarten vom 22.12.2003 - Az.: 1 C 768/03
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
18.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Charlottenburg vom 30.10.2003 - Az.: 214 C 211/03
1. Aufgrund einer Einzelverbindungsübersicht durch den Netz-Betreiber, die auf automatischen Gebührenerfassungseinrichtungen
basiert, ist ein Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Telefonrechnung gegeben.
18.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Duisburg-Ruhrort vom 17.11.2003 - Az.: 10 C 110/03
1. Aufgrund einer Einzelverbindungsübersicht durch den Netz-Betreiber, die auf automatischen Gebührenerfassungseinrichtungen
basiert, ist ein Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Telefonrechnung gegeben.
14.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Fürstenfeldbruck vom 12.12.2003 - Az.: 2 C 1386/03
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
14.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Überlingen vom 14.11.2003 - Az.: 6 C 832/03
Legt der Netz-Betreiber keinen Prüfbericht nach § 16 Abs.3 TKV vor, hat er nicht den Nachweis erbracht erbracht, dass die in
Rechnung gestellten Leistungen technisch einwandfrei erbracht wurden. Für den Telefon-Kunden besteht in diesem Fall
keine Zahlungsverpflichtung.
14.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Nettetal vom 08.07.2003 - Az.: 69/03
1. Der Anscheinsbeweis, der für normale Telefon-Verbindungen gilt, ist auf Internet-Verbindungen (Dialer)
grundsätzlich übertragbar.
10.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Frankfurt a.M. vom 22.08.2003 - Az.: 1 C 0922/03
1. Soweit kein Anlass für die Annahme eines technischen Fehlers besteht, spricht ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefon-Rechnung.
10.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Günzburg vom 31.10.2003 - Az.: 1 C 0922/03
Der Telefon-Kunde muß dafür Sorge tragen, daß Dialer nicht installiert werden oder den Computer derart
konfigurieren, daß eine selbständige Einwahl nicht möglich ist.
06.01.2004 Neu eingestellt: Urteil des
AG Krefeld vom 30.12.2003 - Az.: 79 C 484/03
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
25.12.2003 Neu eingestellt: Urteil des
AG Neuwied vom 19.12.2003 - Az.: 4 C 1797/03
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
23.12.2003 Neu eingestellt: Urteil des
AG Oldenburg vom 11.12.2003 - Az.: E1 C 1096/03 (XX)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
18.12.2003 Neu eingestellt: Urteil des
AG Dortmund vom 21.11.2003 - Az.: 125 C 8822/03
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
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